Fertigstellung des Parkpflegewerkes für
den Alten Botanischen Garten Marburg
(Ausführliche Infos gibt es unter:
Parkpflegewerk)
Der Arbeitskreis Dörfliche Kultur und der Freundeskreis Alter Botanischer
Garten Marburg geben als wichtigen Teil ihrer jahrelangen Arbeit nun die Fertigstellung
des nötigen Parkpflegewerkes für den Alten Botanischen Garten Marburg
bekannt. Es handelt sich dabei um den Leitfaden zur Denkmal- und Naturschutz-verträglichen
Pflege und Erhaltung dieses eingetragenen Gartendenkmals mit dem Schwerpunkt schöner
alter Bäume aus aller Welt, das als Eigentum des Landes Hessen von der Philipps-Universität
Marburg verwaltet wird. Der Arbeitskreis Dörfliche Kultur und der Freundeskreis
Alter Botanischer Garten Marburg konnten den Gartendenkmalpfleger und Autor des
im Langewiesche Verlag erschienenen Blauen Buches "Der Alte Botanische Garten
in Marburg", Horst Becker, für diese grundlegende Arbeit gewinnen. Die
umfangreichen Untersuchungen, bei denen auch Marburger Fachleute mit Rat und Tat
behilflich waren, entwickelten sich unter steter Beratung der Denkmalpflege zu
dem jetzt vorliegenden Band, dem informative Pläne und ein großer dokumentarischer
Fototeil angeschlossen sind und für den Denkmalpfleger Udo Baumann ein anerkennendes
Vorwort schrieb. Beide Vereine, die das Parkpflegewerk auch finanzieren, übergaben
die ersten Exemplare dem Land Hessen, dem Landesamt für Denkmalpflege in
Wiesbaden und Marburg sowie der Philipps-Universität und weiteren wichtigen
Stellen wie z. B. der Verwaltung der Schlösser und Gärten in Bad Homburg,
wo das Parkpflegewerk Alter Botanischer Garten in Marburg die Reihe der hessischen
Parkpflegewerke in der dortigen Bibliothek ergänzt. Für alle Marburger
Bürger liegt es neben einem großen Schaubuch in der persisch-griechischen
Gaststätte "Rendezvous" in der Frankfurter Straße 2a zur
Ansicht aus. Beide Vereine begrüßen es, dass nun Gespräche zwischen
Denkmalpflege und der Philipps-Universität beginnen sollen, die die praktische
Umsetzung des Parkpflegewerkes betreffen, für die sich auch die Marburger
Bürger weiterhin engagieren können. Im September 2001 wurde
plötzlich bekannt, daß Geräte zur Fällung der für das
Gartendenkmal ABG wichtigen geschlitztblättrigen Buche am Teich aufgefahren
seien. Die am nächsten Morgen geschehen solle. Da auf diese Weise nicht nur
die lange Liste der bereits gefällten und nicht nachgepflanzten Bäume
fortgesetzt würde, sondern mit dem Wegfall dieses seltenen alten Baumes das
Gartendenkmal empfindlich in Konzeption und Ästhetik getroffen wäre,
haben viele Bürger die beiden Vereine beim Versuch der Rettung der gechlitztblättrigen
Buche-Patenbaum der Elisabethschule- unterstützt. Hier ein Blick auf die
Geschehnisse bis zum Januar 2002 aus der Sicht eines aktiv Beteiligten:
Am Nachmittag des 25. Septembers 2001 erhielt ich die Information, daß die
schöne geschlitztblättrige Buche im Alten Botanischen Garten (ABG) wegen
angeblichem Brandkrustenpilz-Befall und Bedrohung der Parkbesucher (nach einer
mündlichen Gutachter-Stellungnahme) gefällt werden sollte. Weil mir
an diesem herrlichen Baum besonders gelegen ist, hatte ich meine Mithilfe zur
Rettung des Baumes angeboten. Ihr hattet mir zugesagt, mich gegen Ersatz meiner
Auslagen für den Erhalt des Baumes zu engagieren. Wie Ihr euch entsinnt,
war höchste Eile geboten, denn schon für den 27. morgens war die Fällung
geplant. Von mir befragte Anwälte in Cölbe und Marburg sahen nur die
Möglichkeit des Antrags der einstweiligen Anordnung gegen die Fällung,
die ich dann noch am 26. nachmittags am Verwaltungsgericht Gießen mit Eurer
Zustimmung zu Protokoll gegeben habe. Meine zu Protokoll gegebene Begründung:
Weil der Baum der einzige seiner Art in Deutschland ist und diese mit seiner Fällung
ausgestorben wäre, muß er erhalten bleiben; die Verkehrssicherung kann
durch Absperrung erreicht werden. Mit unserer von Frau und Herrn Huckriede
initiierten Klein-Demonstration am Morgen des Fällungstermins unter der Buche
gegen den angerückten Fälltrupp wurde zunächst eine vierwöchige
Gnadenfrist für den Baum erreicht und damit eine Atempause für die Entwicklung
einer geeigneten Strategie für das weitere Vorgehen zwecks Verhinderung der
Abholzung geschaffen. In der Folge wurde vom Arbeitskreis die erfolgreiche
Unterschriftenaktion für den Erhalt des Baumes gestartet. In der
Angelegenheit meines noch am 26.09. vom Verwaltungsgericht wegen mangelnden "Anspruchs"
abgelehnten Antrags der einstweiligen Anordnung wurde von mir zunächst RA
Schmidt, Kirchhain, konsultiert, der die Prüfung der Angelegenheit freundlicherweise
ohne Kostenberechnung durchführte. Herr RA Schmidt knüpfte schließlich
den Kontakt zu Herrn Mai, NABU Landesverband Hessen in Wetzlar. Herrn Mai hat
unter dem Aspekt der von mir postulierten Seltenheit des Baumes - entgegen den
Angaben von den Herren Prof. Melzheimer und Dr. Ferdinand, die Buche stünde
in jedem Park und gäbe es in jeder Baumschule - dann die einstweilige Sicherstellung
des Baumes als Naturdenkmal bei der Stadt Marburg beantragt. Dieser Schritt war
als Voraussetzung für die Handhabe der einstweiligen Verfügung geplant,
die der NABU dann gegen die fortgesetzte Absicht der Fällung gehabt hätte.
Recherchen der NABU-Anwältin hätten dann aber gezeigt, daß wegen
der bereits erteilten Fällgenehmigung die einstweilige Verfügung gar
keine Aussicht auf Erfolg beschieden gewesen wäre. Immerhin haben die Aktivitäten
des NABU, zusammen mit den Unterschriftaktionen, der Baumwache und der günstigen
Stellungnahme des Baumgutachters Dr. Bürger, offenbar Eindruck bei Stadt
und Uni gemacht. Festzuhalten ist hier, daß der andere große
Umweltverband in Marburg, der BUND wenig oder kein Interesse an der Erhaltung
der Buche gezeigt hat. Die eigenen Recherchen zum Vorkommen des Baums
an den angeblichen Standorten von "Laciniata" bzw. "Asplenifolia" in Rauischholzhausen,
Bad Homburg, Kronberg Frankfurt und einer Baumschule in Ladenburg, die zusammen
mit Prof. Huckriede vorgenommen wurden, bestätigten die von mir postulierte
Einmaligkeit des zweihundertjährigen* Baumes. Sie zeigten überdies,
daß in den dazu aufgesuchten öffentlichen Parkanlagen die Existenz
von pilzbefallenen hohlen und morschen Baumveteranen auch dann ertragen wird,
wenn sie aus mehreren Stämmen bestehen wie unsere Marburger Buche.
Mein in der kurzen Zeitspanne nur oberflächliches Studium der einschlägigen
Literatur förderte zu Tage, daß das Konzept des Baumveteranen und der
Baumruine integraler Bestandteil des Englischen Landschaftsgartens, und auch der
Botanischen Gärten in dieser Zeit der Romantik war (Kewgarden war der erste
wissenschaftliche Botanische Garten Europas, der besonders zu Beginn des 19. Jahrhunderts
Vorbildfunktion hatte). Viele Aspekte lassen außer Zweifel, daß auch
bei der Anlage des ABG als Wissenschaftsgarten in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts romantische Stilelemente des Englischen Landschaftsgartens prägend
waren. Fiel doch seine Anlage inmitten der Stilepoche der Romantik. Von der Romantik
bis in den Jugendstil hinein stehen Baumveteranen und Baumruinen im Blickpunkt
und waren nachweislich ein wesentlicher Gegenstand von Malerei und auch Gartenkunst.
Die wissenschaftliche Diskussion dieser Aspekte mit den bekannten Autoren der
publizierten Arbeiten über den ABG muß geführt werden. Ihre Ergebnisse
können für unser Bemühen, den Holzhackern im ABG im Sinne einer
wirklichen Gartendenkmalpflege endlich das Handwerk zu legen, um schließlich
einer dem romantischen Gartenstil und der fachkundigen Baumerhaltung entsprechende
Baumbeschneidung nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen, nur förderlich sein.
Wie viele Beispiele zeigen, gibt es eine Reihe von Baumveteranen an öffentlichen
Plätzen, die verkehrssicher und trotzdem nicht auf ihre Stümpfe reduziert
sind. *Prof. Melzheimer äußerte anläßlich
des Pressetermins unter der Buche Anfang Dez., der Baum sei ausweislich seines
Stammumfangs nicht 200 sondern höchstens 150 Jahre alt. Er könne daher
gar kein direkter Nachkomme der um die Jahrhundertwende 18./19. Jahrhundert erstentdeckten
Laciniata sein. Anmerkung: Die Auskunft von Herrn Melzheimer ist unbegründet.
Ausweislich der Spezialliteratur wächst Laciniata und Asplenifolia wesentlich
langsamer als normale Rotbuchen. Deshalb ist nach wie vor von ca. 200-jährigem
Alter auszugehen, solange keine Aufzeichnungen oder Bohrkerne aus dem Baum vorliegen.
Von den im Januar anfallenden Astschnittholz sollten Muster gesichert werden.
Der Vergleich ihres Jahresringzuwachses mit entsprechendem Rotbuchenastholz kann
uns geeignete Anhaltspunkte geben. Die auf über 1500 Unterschriften
für den Erhalt des Baumes angewachsene Liste hat mit für den notwendigen
Druck auf Stadt und Universität gesorgt, letztlich einem Kompromiß
zuzustimmen. Und dies trotz dem sehr negativen Gutachten über den Zustand
des Baums gegen Ende Oktober: Wegen der unzureichenden Grundlage der erteilten
Fällungsgenehmigung war die korrekte gutachterlichen Untersuchung der Buche
im Auftrag der Stadt nachgeholt worden. Das Gutachten (Brandkrustenpilznachweis
mit der Folge abgeschwächter Baumstatik) erreichte uns erst kurz vor dem
"Runden Tisch". Gemeinsam mit Herrn R. habe ich daraufhin Rinden- und Pilzproben
von der Buche entnommen. Die Untersuchung dieser Proben bei Herrn Dr. Weber nach
Kostenvoranschlag (ca. 500,- DM) und Rücksprache mit Irmgard bestätigte
die Diagnose Brandkrustenpilz. Kurz nach Bekanntwerden des Gutachtens
bei seinen Auftraggebern erging die Einladung zum "runden Tisch" am 28.11.01.
Trotz dem einen oder anderen Kritikpunkt am NABU haben wir es Herrn Eckstein zu
verdanken, daß Dr. Bürger mit am Tisch saß, der den weit überzogenen
Radikalschnitt** des Baumes nach Sinn abwenden konnte. Am runden Tisch habe ich
zwar meine Argumente für den Erhalt des Baumes (in Wort, Bild und schriftlich
vorab verteilt als Tischvorlage) durchaus vorbringen können: - Seltenheit
der Buche - Erhalt der Buche auch in der Form eines absterbenden Altbaumes
zur Arterhaltung und aus Gründen des Gartendenkmalschutzes - Forderung
nach fachlicher Baumpflege - Vorschläge zur Herstellung der Verkehrssicherheit
durch Umzäunung, Abstützen, oder Seilsicherung - Möglichkeiten
zur Vermehrung aus Samen und durch Veredeln - Fragen nach Unfallhäufigkeitsstatistiken
unter ungesicherten Bäumen im Park - Beispiele von Baumveteranen in Parks
und anderen öffentlichen Plätzen Mir ist es hingegen nicht
gelungen soviel Resonanz anzuregen, wie notwendig gewesen wäre, um unsere
Maximalforderung durchzubringen. Unter Bezug auf Äußerungen von Melzheimer
und Kahle zum geplanten neuen Parkkonzept für den ABG mahnte Dr. Baumann,
daß es schon lange nicht mehr im Belieben der Uni oder Stadt stehe, welche
Bäume wann und wo nachgepflanzt werden. Seit der ABG Gartendenkmal geworden
sei, müsse dem gewollten Konzept und Pflanzbild gefolgt werden: Stadt Marburg
und Philipps-Universität seien in diesem Sinne schon lange nicht mehr Herr
des Geschehens (sondern der Denkmalschutz). Leider kam mir der Einfall
zur möglichen Sicherung der unbeschnittenen Baumkrone an einer teichseitigen
Masse als Anker, die den möglichen Sturz des Baumes nur in den Teich zuläßt,
erst auf meinem Weg zum runden Tisch. Diese Ankermasse läßt sich in
beliebiger dem Garten angepaßter Gestalt, z.B. als kleine Findlingsinsel
gestalten. Leider konnte diese Idee nicht mehr hinreichend gegen Gegenargumente,
wie z.B. die angeführte höchste Gefährdung der Schlittschuhläufer,
abgesichert werden. Im Winter ist der Winddruck auf die Krone wegen der fehlenden
Blätter auf die Krone nämlich nur halb so groß, wie mir allerdings
erst nach dem runden Tisch Herr Bürger versicherte, der vorher während
der Diskussion allerlei fadenscheinige Gegenargumente gegen meine Idee zusammenklaubt
hatte.
** Ich habe Herrn Dr. Kurtscheid, Baumsachverständiger
aus Krefeld, das Gutachten Sinn zur Bewertung zugeschickt. Kurtscheid hält
den Rückschnitt auf 16 - 17 m unter Gurtsicherung für völlig i.
O., die vorgeschlagenen Rückschnittmaßnahmen von Sinn aber für
völlig überzogen. Vereinbarungsgemäß habe ich am runden
Tisch und während des Pressetermins unterstrichen, daß der Arbeitskreis
bereit ist, sich an den Kosten der Sicherungsmaßnahmen, die Herr Bürger
durchführt, beteiligen wird. Herr Bürger hat mir nach dem runden Tisch
und anläßlich des darauffolgenden Pressetermins versichert, daß
er nur so viel wie eben nötig vom Baum abzunehmen wird.
Obzwar Bürger die Einkürzung von jetzt 23 m gegenüber dem Sinn-Konzept
(10 - 11 m) auf "nur" 16 - 17 m vornehmen will, wird diese Maßnahme von
dem von mir kürzlich befragten Baumsachverständigen Dr. Kurtscheid,
Krefeld, trotzdem als kritisch gewertet, weil die Buche ein besonders empfindlicher
Baum ist. Der Brandkrustenpilz wird bei vitalen Buchen durch Aufbau einer schwarzen
Sperrschicht zwischen pilzbefallenem und lebendem Holz an der Ausbreitung gehindert.
Von Frau A. Müller, Oberursel (Kontakt über Frau Bähr, Frankfurt),
die im Palmengarten von Frankfurt/M. und andernorts Erfahrungen mit der Revitalisierung
von Buchen gemacht hat, wird in den Wintermonaten die monatliche Gabe von 1,5
g/m² Kalimagnesia chloridarm empfohlen. Im November habe ich die erste Kalimagnesia-Behandlung
bereits durchgeführt. Dr. Kurtscheid empfiehlt die Behandlung mit
Buchen-Mykorhiza-Montmorillonit- Ton-Granulat, das in oberflächlich in mit
dem Pflanzstock gebohrte Bodenöffnungen gestreut wird. Diese mit der Uni
abzustimmende Maßnahme könnte zusätzlich zu der Kalimagnesia-Behandlung
nach Müller erfolgen. Wegen des für Januar geplanten Rückschnitts
empfehle ich, auch die Kurtscheid-Maßnahme baldmöglichst bei aufgetautem
Boden durchzuführen. Möglicher weise könnte die Pflanzstockaktion,
von den Baumpaten durchgeführt werden. Die Auslagen für meine
Aktionen, die nunmehr zu einem vorläufigen Abschluß gekommen sind,
und die ich unter Nutzung der Infrastruktur meines Ingenieurbüros durchgeführt
habe, habe ich Euch in der Anlage aufgeschlüsselt. Vereinbarungsgemäß
übersende ich Euch in der Anlage meine Rechnung. Sie bezieht sich ausschließlich
auf jene Unkosten, die ich durch die im Einzelnen mit Euch nach Umfang und Kosten
abgestimmten Aktionen zwischen 24.09. und 07.12.2001 gehabt habe. Gemäß
unserer Vereinbarung habe ich darin meinen Arbeitszeitaufwand natürlich nicht
berechnet und ausschließlich Benzinkosten für die notwendigen Reisen
veranschlagt. Für den Fall allerdings, daß ich von der Stadt Marburg
wegen der gestellten Anträge noch eine Kostennote bekommen sollte, müßtet
Ihr von mir noch mit einer entsprechenden Nachforderung rechnen. Gerne
bin ich bereit, wie mit Irmgard besprochen, "dereinst" wenn ich wieder mal Zeit
haben sollte, oder auch früher, wenn ich reichlich Mithilfe bekäme,
aus dem diversen Herbar- und Farbkopiematerial "geschlitzt- und gezähnt-blättrige
Buchen" Blätter, Zweige, Eckern und vielleicht das Drumherum zu einer abgeschlossenen
Arbeit zusammenzustellen. Dazu sollten aber auch die in Wilhelmshöhe und
in Südhessischen Parks vorhandenen schlitzblättrigen Buchen und auch
insbesondere die in Baumschulen vorhandenen Exemplare hinzugenommen werden. Dünne
polierte Astholzscheibchen von der geschlitztblättrigen Buche im Vergleich
zu normalen Buchen wären dazu auch nötig, ebenso wie ihre Keimblattformen.
Ähnliches gilt prinzipiell auch für die von mir gesammelte Literatur
zur Wertschätzung von Totholz und Baumveteranen in der Gartenkunst, in der
Malerei und als verehrenswerte Naturdenkmale. In Japan und China hat die Wertschätzung
von Baumveteranen Tradition seit 2000 Jahren. Hierzulande haben nach kurzem Aufleben
in der Romantik bis in den Jugendstil hinein offenbar nur noch Aquarianer, Bonsaifreunde
und einige Ziergartenwurzelfreunde eine Affinität zum Totholz behalten.
Kurze Zeit nach diesem
ersten Rundgespräch erläuterte die Leitung des Neuen Botanischen Gartens
in der Marburger Neuen Zeitung vom 5.12.2001, wie sie sich ein neues
Konzept für das Gartendenkmal, das eigentlich nur gepflegt werden sollte,
vorstelle: zwei breite zentral Wege zur Oberstadt und eine Brücke über den
Lahnarm vom Hörsaalgebäude in den ABG-der allerdings von dort aus nicht im
ABG, sondern auf dem Gelände der angrenzenden Brauerei landet. Alles nicht
mit der örtlichen Denkmalpflege abgesprochen. Der ADK wird, sobald eine
Windstärkenauflistung für Marburg erarbeitet ist, Interessierte zu einem
Gespräch einladen.
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